Madrider Abkommen
Madrider Abkommen, Bezeichnung für Abkommen im Rahmen des internationalen Kennzeichenrechts: 1) Madrider Markenabkommen, Abkommen vom 14. 4. 1891 über die internationale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken. Es handelt sich um ein Sonderabkommen von Mitgliedsstaaten der Pariser Verbandsübereinkunft. Durch die einmalige, bestimmten Formregeln unterliegende Hinterlegung einer Marke beim Internationalen Büro
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