Politik
Gemäß der Verfassung vom 5.10.1921 (mehrfach revidiert) ist das Fürstentum Liechtenstein eine konstitutionelle, im Mannesstamm des Hauses Liechtenstein erbliche Monarchie auf parlamentarisch-demokratischer Grundlage. Die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volk verankert. Der regierende Fürst verfügt als Staatsoberhaupt über eine starke Position. Er schließt Staatsverträge, übt das Begnadigungsrecht aus, verfügt
Quellenangabe