Religion
Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit und gewährleistet die freie Religionsausübung, wobei die katholische Kirche als »Landeskirche« mit öffentlich-rechtlichem Status eine gegenüber den vereinsrechtlich organisierten übrigen Religionsgemeinschaften privilegierte Rechtsstellung besitzt.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe