Leipziger Fuß (Münzwesen)

Leipziger Fuß, Münzwesen:

am 16. 1. 1690 zwischen Kursachsen, Kurbrandenburg und Braunschweig-Lüneburg (Hannover) getroffene Vereinbarung über die Ausbringung der Silbermünzen. Aus einer Mark Feinsilber sollten 18 23-Taler- oder 36 13-Talerstücke usw. geprägt werden; das entsprach einem 12-Taler-Fuß. Der Reichstaler blieb in dieser Festlegung unverändert, wurde aber nunmehr statt mit 24 mit 32 (guten)

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.