Reichsmünzordnungen
Reichsmünz|ordnungen, gesetzliche Regelungen des Münzwesens im Heiligen Römischen Reich im 16. Jahrhundert. Die 1. oder Esslinger Reichsmünzordnung von 1524 bestimmte die Kölnische Mark als Münzgrundgewicht (bis 1857 beibehalten) und erklärte den Gold- und Silbergulden zu Reichsmünzen. Sie konnte jedoch nicht durchgesetzt werden, weil die notwendige Umprägung der nach dem
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