Kongregation (katholisches Kirchenrecht)
Kongregation [lateinisch »Vereinigung«] die, -/-en, katholisches Kirchenrecht:
1) Kurienkongregationen; 2) der Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Klöster eines Ordens zu einem Klosterverband (monastische Kongregation); 3) Ordensgemeinschaft mit öffentlichen (lebenslang bindenden) Gelübden (religiöse Kongregation); 4) Selbstbezeichnung einzelner geistlicher Gemeinschaften ohne öffentliche Gelübde (z. B. die Gemeinschaften christlichen Lebens, bis 1967 »Marianische Kongregationen«).
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