weltliches Institut (katholisches Kirchenrecht)

weltliches Institut, katholisches Kirchenrecht:

eine geistliche Gemeinschaft, deren Mitglieder sich einem christlichen Leben nach verbindlichen Regeln »in der Welt« verpflichtet wissen; Säkularinstitut.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.