Sodale (katholisches Kirchenrecht)

Sodale [lateinisch sodalis »Gefährte«, »Freund«] der, -n/-n, katholisches Kirchenrecht:

Mitglied einer Sodalität genannten, d. h. körperschaftlich verfassten kirchlichen Vereinigung; z. B. die Gemeinschaft Christlichen Lebens und die Dritten Orden.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.