kollektive Führung
kollektive Führung, Begriff der marxistisch-leninistischen Partei- und Staatstheorie, bezeichnet das Prinzip, ein Gremium aus gleichberechtigten Personen mit der Führung bestimmter Partei- und Staatsorgane zu betrauen. Der jeweilige Vorsitzende dieses Gremiums (z. B. Erster Sekretär des ZK der KPdSU; Vorsitzender des Staatsrates der DDR) sollte im Sinn dieser Theorie der
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