Kleingärten
Kleingärten, kleine Wirtschaftsgärten, die der nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf, und zur Erholung dienen. Kleingärten sind in Anlagen mit gemeinschaftlichen Einrichtungen (besonders Wege, Spielflächen, Vereinshäuser) zusammengefasst. Keine Kleingärten sind u. a. Eigentümer-, Wohnungs- und Arbeitnehmergärten. Dauerkleingärten sind die im Bebauungsplan
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