Kernbrennstoffsteuer
Kernbrennstoffsteuer, am 28. 10.2010 vom Bundestag als Ausgleich für die Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke (Atomausstieg) beschlossene Besteuerung des Verbrauchs von Kernbrennelementen, die neu in Atomkraftwerke eingesetzt wurden. Die Steuer wurde im Zeitraum von 2011 bis 2016 erhoben, der Steuersatz betrug 145 € pro Gramm Kernbrennstoff und führte zu Einnahmen
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