Karl I. (der Große)

Konsolidierung im Innern

Die Grenzen sicherte er durch Einrichtung von Marken. Mit der Beseitigung selbstständiger Herzogtümer und Stammesorganisationen verband Karl die Einführung der Grafschaftsverfassung. Von seiner Tätigkeit als Gesetzgeber zeugen die Kapitularien; er ließ die Volksrechte der einzelnen Stämme aufzeichnen. Zur Aufsicht über die örtlichen Beamten (Grafen, Bischöfe) bestellte er Königsboten, die jährlich

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