interlokales Strafrecht
interlokales Strafrecht, Gesamtheit der Rechtssätze, die regeln, welches Strafgesetz anzuwenden ist, wenn in Teilgebieten eines Staates unterschiedliche Strafgesetze gelten. Das interlokale Strafrecht ist in Deutschland gesetzlich nicht geregelt, sodass ungeschriebene Regeln gelten oder geschriebenes Recht zum Teil analog angewendet wird (z. B. § 9 StGB). Nach herrschender Meinung ist
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar