interlokales Privatrecht

interlokales Privatrecht, Gesamtheit der Rechtsnormen, die angeben, welches Recht anzuwenden ist, wenn das Privatrecht innerhalb eines Staates (insbesondere eines Bundesstaates) nicht einheitlich, sondern in bestimmten Gebieten unterschiedlich geregelt ist (Mehrrechtsstaaten). Verweist das deutsche internationale Privatrecht auf das Recht eines solchen Staates, so bestimmt dessen interlokales Privatrecht, welche Teilrechtsordnung anzuwenden

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