nulla poena sine lege
nulla poena sine lege [-ˈpøna-; lateinisch »keine Strafe ohne Gesetz«],
Grundsatz im Strafrecht, nach dem eine Tat nur dann bestraft werden kann, wenn Strafbarkeit und Strafe gesetzlich bestimmt werden, bevor die Tat begangen wurde (auch: nullum crimen sine lege, »kein Verbrechen ohne Gesetz«). Der Grundsatz verbietet die Anwendung strafrechtlichen Gewohnheitsrechts, analoge Anwendung sowie Rückwirkung von Strafgesetzen, soweit sich diese zum
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