Einigungsvertrag

Einigungsvertrag, Vertrag vom 31. 8. 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR über die Herstellung der Einheit Deutschlands (in Kraft getreten am 29. 9. 1990), der den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 23 GG alter Fassung und die damit verbundenen Folgen regelt. Die jeweiligen Zustimmungsgesetze

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar