Raub (Strafrecht)

Raub, Strafrecht:

Straftat, die begeht, wer durch Gewalt gegen eine Person oder mittels Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen wegnimmt, um sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen; nach § 249 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bedroht. Gleich dem Raub werden bestraft

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