Schuld (Strafrecht)

Schuld [althochdeutsch sculd(a), zu sculan »schuldig sein«, »sollen«, »müssen«], Strafrecht:

die Vorwerfbarkeit der Willensbildung des Täters. Im deutschen Strafrecht gilt der Satz: »Strafe setzt Schuld voraus.« Dieser sogenannte Schuldgrundsatz hat Verfassungsrang; er folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes und aus dem Gebot der Achtung der Menschenwürde (Artikel 1 Absatz 1 GG). Unter Schuld ist dabei die sogenannte Strafbegründungsschuld zu verstehen.

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