Schuldner

Schuldner, lateinisch Debitor,

die aus einem Schuldverhältnis verpflichtete Person, im Gegensatz zum Gläubiger; nach der ab 1. 1. 1999 geltenden Insolvenzordnung derjenige, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist (früher Gemeinschuldner). Mit der Insolvenzeröffnung verliert der Schuldner die Befugnis, sein zur Insolvenzmasse gehörendes Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen, an den Insolvenzverwalter.

Quellenangabe

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