Restschuldbefreiung (Insolvenzrecht)

Restschuldbefreiung, Insolvenzrecht:

ab 1. 1. 1999 mögliche Befreiung des Schuldners, soweit es sich um eine natürliche Person handelt (z. B. einen Verbraucher, einen Einzelunternehmer), von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern nach Maßgabe der §§ 287–303 InsO. Die Restschuldbefreiung wird vom Insolvenzgericht auf Antrag des Schuldners, der mit dem

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.