Politik und Recht
Es gilt die Verfassung vom 1.12.1946 (mit späteren Änderungen). Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten, der zusammen mit den von ihm ernannten Ministern die Landesregierung bildet und über Richtlinienkompetenz verfügt. Die Regierungsgeschäfte können nur aufgenommen werden, nachdem der Landtag der Regierung das Vertrauen ausgesprochen hat. Der Ministerpräsident kann durch einfaches Misstrauensvotum
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