Großbritannien und Nordirland

Recht

Großbritannien und Nordirland bilden kein einheitliches Rechtsgebiet. In England und Wales (ähnlich Nordirland) gilt das gemeine Recht (Common Law), ergänzt durch das Einzelfall-Billigkeitsrecht (Equity). Beide Rechtsbestandteile sind Fallrecht (Case-Law) und werden richterrechtlich fortgebildet. Common Law und Equity werden durch das kodifizierte Recht (Statute Law) ergänzt, abgeändert und erweitert;

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