Equity (Recht)
Equity [ˈekwəti; englisch »Billigkeit«] die, -, Recht:
1) im angloamerikanischen Recht Bezeichnung für Regeln zur Ergänzung des Common Law mit dem Ziel des Ausgleichs von Härten, ähnlich der Billigkeitsklausel in § 242 BGB; ursprünglich einzelfallbezogen, haben sich die Regeln der Equity durch die Bindung der Chancery-Gerichte (Courts of Equity, Kanzleigerichte) an Präzedenzfälle zu einem festen, nicht kodifizierten,
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