Gläubigerbegünstigung

Gläubigerbegünstigung, eine Insolvenzstraftat, die Gewährung einer Sicherheit oder Befriedigung durch den Schuldner in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit, um den betreffenden Gläubiger besser zu stellen als die übrigen; wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet (§ 283 c StGB).

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.