Gläubigerbegünstigung
Gläubigerbegünstigung, eine Insolvenzstraftat, die Gewährung einer Sicherheit oder Befriedigung durch den Schuldner in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit, um den betreffenden Gläubiger besser zu stellen als die übrigen; wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet (§ 283 c StGB).
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