Religionsdelikte
Religionsdelikte, Straftaten, die sich auf die Religion beziehen. Geschütztes Rechtsgut der entsprechenden, auch weltanschaulichen Bekenntnisse betreffenden Strafvorschriften ist nicht das religiöse Gefühl oder der Inhalt religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse, sondern der öffentliche Friede in seiner religiösen oder weltanschaulichen Ausprägung.
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