Vollstreckungsvereitelung

Vollstreckungsvereitelung, Straftat, die begeht, wer bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung in der Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, Bestandteile seines Vermögens veräußert oder beiseiteschafft (§ 288 StGB). Die Tat wird nur auf Antrag des Gläubigers verfolgt und mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe belegt. – Ähnliche

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