Insolvenzstraftaten
Insolvenzstraftaten, die in den 24. Abschnitt des StGB (frühere Bezeichnung »Konkursstraftaten«, §§ 283–283 d) aufgenommenen Straftatbestände: 1) Bankrott; 2) Verletzung der Buchführungspflicht; 3) in Kenntnis der eigenen Zahlungsunfähigkeit die Gewährung einer Sicherheit oder Befriedigung an einen Gläubiger, die diesem nicht oder nicht so zusteht (Gläubigerbegünstigung); 4) das Beiseiteschaffen oder
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