Gewere
Gewere, zentraler Begriff des germanischen und mittelalterlichen Sachenrechts, der quellenmäßig als »gewere« oder »giwerida« (lateinisch vestitura oder investitura) auftritt und die tatsächliche oder symbolische Einweisung in den Besitz einer Sache bedeutet. Neben der Anknüpfung an den (äußeren) Besitz umfasste die Gewere stets auch das hinter der faktischen Sachherrschaft stehende
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