Verjährung (Privatrecht)
Verjährung, Präskription, im Privatrecht
der Verlust der Durchsetzbarkeit eines Anspruchs, der innerhalb eines im Gesetz bestimmten Zeitraums (Verjährungsfrist) nicht geltend gemacht worden ist. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann der Verpflichtete die Leistung dauerhaft verweigern und die Einrede der Verjährung geltend machen (§§ 194 Absatz 1, 214 Absatz 1 BGB). Die Verjährung führt aber nicht
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