Geraer Hausvertrag

Gera|er Hausvertrag, das hohenzollerische Hausgesetz von 1598/99, abgeschlossen am 29. 4. 1599 in Magdeburg zwischen Joachim Friedrich, Kurfürst von Brandenburg (seit 1598), und Georg Friedrich, Markgraf von Ansbach-Bayreuth; 1603 in Ansbach erneuert. Der Geraer Hausvertrag bestimmte, dass die Einheit der Mark Brandenburg erhalten bleiben sollte. Neumark und Kurmark samt der Anwartschaft

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