Werden gentechnisch veränderte Organismen gezielt außerhalb geschlossener Anlagen in die Umwelt eingebracht, spricht man von einer Freisetzung. Ein Beispiel ist ein Versuch mit gentechnisch veränderten Pflanzen auf einem Feld. Solche Versuche müssen grundsätzlich vorher vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) genehmigt werden. Dabei werden mögliche Folgen für Menschen und
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