Gentechnikgesetz
Gentechnikgesetz, am 1.7.1990 in Kraft getretenes Bundesgesetz mit dem Zweck, einen rechtlichen Rahmen für die Erforschung, Entwicklung, Nutzung und Förderung der wissenschaftlichen und technischen Möglichkeiten der Gentechnik zu schaffen sowie Mensch und Umwelt vor möglichen Gefahren gentechnischer Verfahren und Produkte zu schützen.
Anmelde- oder genehmigungspflichtig sind nach dem Gentechnikgesetz gentechnische Arbeiten zu Forschungs- und gewerblichen Zwecken, das Inverkehrbringen von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, und das gezielte Ausbringen (Freisetzen) gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt. Das eigentliche Gentechnikgesetz enthält allgemeinere Aussagen, Einzelheiten sollen durch Rechtsverordnungen geregelt werden.
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