Gentechnikgesetz

Die vier Sicherheitsstufen S1 bis S4

Gentechnische Arbeiten in geschlossenen Anlagen, beispielsweise in Laboren oder Produktionsbetrieben, werden in vier Sicherheitsstufen eingeteilt. Entscheidend ist das mögliche Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar