Gemeinlastprinzip
Gemeinlastprinzip, Grundsatz der Umweltpolitik, der zur Anwendung kommt, wenn für entstehende Kosten zur Beseitigung von Umweltbelastungen oder -schäden kein Verursacher herangezogen werden kann, d. h., wenn umweltpolitische Maßnahmen nach dem Verursacherprinzip nicht ergriffen werden können. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn der Verursacher nicht eindeutig feststellbar ist (z. B. Altlasten)
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