Staatshaftung
Staatshaftung, Amtshaftung,
die Verantwortlichkeit des Staates für Schäden, die Amtswalter (Beamte, Angestellte oder Arbeiter im öffentlichen Dienst) in Ausübung ihres Amtes bei einem Dritten verursachen. Das geltende Staatshaftungsrecht ist wenig übersichtlich; die gesetzlichen Regelungen werden durch richterrechtlich entwickelte Institute ergänzt. Der Versuch einer Kodifikation der Staatshaftung im Staatshaftungsgesetz vom 26. 6. 1981
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