Gleichbehandlung (Arbeitsrecht)

Gleichbehandlung, allgemein der Rechtsgrundsatz, dass Personen, die sich in gleicher Rechtslage befinden, gleich zu behandeln sind. Besondere Bedeutung besitzt der Grundsatz der Gleichbehandlung im Arbeitsrecht, wo er neben den Grundsatz der Gleichberechtigung tritt. In § 75 Betriebsverfassungsgesetz sind die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung zusammengefasst. Als privatrechtliches, aus dem

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.