Fünfprozentklausel

Fünfprozentklausel, gegen Klein- und Kleinstparteien gerichtete Vorschrift in Wahlgesetzen, um arbeitsfähige Mehrheiten im Parlament zu schaffen und dementsprechend dessen Zersplitterung vorzubeugen.

Bei der Verteilung der Parlamentssitze nach dem System der Verhältniswahl werden nur solche Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 % der Stimmen (Quorum) im ganzen Wahlgebiet errungen haben.

Quellenangabe

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