Überhangmandate
Überhangmandate, im System der personalisierten Verhältniswahl diejenigen Direktmandate, die einer Partei nach der Zahl der gewonnenen Wahlkreise (Erststimmen) zufallen und die bei ihr verbleiben, obwohl sie die Zahl der Mandate übersteigen, die ihr nach den für die Sitzverteilung maßgeblichen Zweitstimmen zustehen. Dabei kann der Fall auftreten, dass eine Partei
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