Wahlrecht
Wahlrecht, im engeren Sinn die Befugnis, jemanden zu wählen (aktives Wahlrecht, Stimmrecht) sowie die Befähigung, in ein bestimmtes Amt oder Mandat (z. B. Staatspräsident, Abgeordneter, Bürgermeister und Ähnliches) gewählt zu werden (passives Wahlrecht, Wählbarkeit); im weiteren Sinn die Gesamtheit der Vorschriften über die Wahl, deren
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