Friedlosigkeit (Rechtsgeschichte)

Friedlosigkeit, Rechtsgeschichte:

im germanischen Recht des frühen Mittelalters der durch die Tat begründete Ausschluss des Täters bei bestimmten schweren Verbrechen aus dem rechtlichen Schutzverband mit der Folge vollständiger Rechtlosigkeit (Acht); der Friedlose wurde auch als vogelfrei bezeichnet.

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