Volksrichter (Rechtsgeschichte)

Volksrichter, Rechtsgeschichte:

1) im frühen Mittelalter der unter Mitwirkung des Volkes zur Leitung des Volksgerichts (Ding) bestimmte Richter (Gegensatz: Königsrichter, Graf); 2) aus Volk oder Adel stammender Laienrichter; in England Friedensrichter. – Nach 1945 wurden in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Zuge der Umgestaltung der Justiz eingesetzte Richter ohne juristische Ausbildung Volksrichter

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.