Volksrichter (Rechtsgeschichte)
Volksrichter, Rechtsgeschichte:
1) im frühen Mittelalter der unter Mitwirkung des Volkes zur Leitung des Volksgerichts (Ding) bestimmte Richter (Gegensatz: Königsrichter, Graf); 2) aus Volk oder Adel stammender Laienrichter; in England Friedensrichter. – Nach 1945 wurden in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Zuge der Umgestaltung der Justiz eingesetzte Richter ohne juristische Ausbildung Volksrichter
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