Rechtsgeschichte

Rechtsgeschichte, die Wissenschaft vom vergangenen Recht und vom Werdegang der verschiedenen Rechtsordnungen. Gegenstand der Rechtsgeschichte sind die Rechtsquellen und Rechtseinrichtungen (Institutionen), die Rechtslehren (Dogmen) und die Rechtswissenschaft sowie die darauf einwirkende Ideengeschichte des Rechts. Insoweit ist die Rechtsgeschichte Teil der Geschichtswissenschaft und bedarf enger Fühlung mit Archäologie, Philologie, geschichtlicher

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.