Acht

Acht [althochdeutsch ahta »Verfolgung«], Ächtung,

im weiteren Sinn der schon bei Naturvölkern vorkommende Ausschluss aus der Gemeinschaft, besonders bei schweren Rechtsbrüchen; im engeren Sinn die mittelalterlichen, allen germanischen Rechten bekannte Form der »Friedlosigkeit«. Durch Gerichtsspruch wurde der Rechtsbrecher aus dem Rechtsverband ausgestoßen, für vogelfrei, ehrlos und rechtlos (»ex lege«) erklärt (Friedloslegung). Jeder durfte ihn

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