peinlich (Rechtsgeschichte)

peinlich [mittelhochdeutsch pīnlich »schmerzlich«, »strafwürdig«, zu althochdeutsch pina, lateinisch poena »Strafe«, »Pein«], Rechtsgeschichte:

im mittelalterlichen Recht Leib und Leben betreffende Strafen an »Hals und Hand« – im Gegensatz zu Geldbußen und Strafen an »Haut und Haar« –; im 19. Jahrhundert dann auch eine Bestrafung, die den Verlust von Ehren- und Bürgerrechten zur Folge hatte. Die peinliche Befragung war im Inquisitionsprozess die Hauptvernehmung

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.