Finanzmonopol

Finanzmonopol, das Recht des Staates, unter Ausschluss jeglichen Wettbewerbs bestimmte Produkte herzustellen und/oder abzusetzen, um Einnahmen zu erzielen. Formal sind die Einnahmen aus einem Finanzmonopol als öffentliche Erwerbseinkünfte anzusehen, materiell handelt es sich um ein der Verbrauchsteuer eng verwandtes Besteuerungsinstrument. Der über die Herstellungskosten und den üblichen Gewinnaufschlag hinausgehende

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.