Branntweinmonopol
Branntweinmonopol, das vom Staat mit der Absicht der Einnahmenerzielung (Finanzmonopol) oder aus agrarpolitischen Gründen beanspruchte ausschließliche Recht, Branntwein herzustellen und/oder zu verkaufen, gleichzeitig eine den Alkoholerzeugern gewährte staatliche Garantie zur Abnahme einer Mindestmenge des jährlich produzierten Alkohols. Das in Deutschland seit 1919 bestehende Branntweinmonopol wird von der Bundesmonopolverwaltung für
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