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Fernabsatzvertrag

Fernabsatzvertrag, der Verkauf von Waren und Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, aufgrund von Verträgen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden (§§ 312 b ff. BGB). Fernkommunikationsmittel in diesem Sinne sind Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, Rundfunk, Tele- und Mediendienste. Finanzdienstleistungen im Sinne des §

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