Teilzahlungsgeschäft

Teilzahlungsgeschäft, früher, in Österreich noch heute Abzahlungsgeschäft,

Kaufvertrag über bewegliche, dem Käufer zur Benutzung übergebene Sachen, deren Kaufpreis in Teilzahlungen (Raten, Abschlags- oder Akontozahlungen) zu entrichten ist (§ 499 Absatz 2 BGB). Für Teilzahlungsgeschäfte gelten besondere Regelungen, da sie für beide Parteien nicht ungefährlich sind. Zunächst war das Teilzahlungsgeschäft im Abzahlungsgesetz vom 16. 5. 1894 geregelt, welches

Quellenangabe

Brockhaus Enzyklopädie Online, Teilzahlungsgeschäft. https://brockhaus.de/ecs/enzy/article/teilzahlungsgeschäft (aufgerufen am 2025-08-27), NE GmbH Brockhaus

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