Informationspflichten

Informationspflichten, für bestimmte Vertragstypen geregelte Pflicht zur Erteilung von Informationen, z. B. über Widerrufsrechte (§ 355 BGB), um den schwächeren Vertragspartner, meist einen Verbraucher, vor einem nachteiligen Vertragsabschluss zu bewahren bzw. ihn über seine Rechte nach einem Vertragsabschluss zu unterrichten. Informationspflichten bestehen im BGB z. B. für Verträge im

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