Unternehmer (Recht)
Unternehmer, nicht einheitlich definierter Begriff, der in den Rechtsvorschriften zum Schutz der Verbraucher Bedeutung hat.
Nach bürgerlichem Recht ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Partnerschaft), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
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